ILG-TAXI GMBH, Bahnhofstrasse 75, CH-8500 Frauenfeld (nachfolgend kurz ILG-TAXI genannt)
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen ILG-TAXI und den Kunden der von ILG-TAXI angebotenen Beförderungsleistungen im Bereich Personen- und Sachtransport gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht oder ist in den Geschäftsräumen von ILG-TAXI einsehbar. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses respektive bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern ILG-TAXI sie vorgängig schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht
1. ILG-TAXI nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, die ILG-TAXI zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn ILG-TAXI entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich ILG-TAXI den Rücktritt vor.
2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen bzw. Abholungen ab vorgehend genannten Destinationen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen ILG-TAXI Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien ggf. eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde für ILG-TAXI entstehende Unkosten (Wartezeit). Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, ILG-TAXI die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmässigen Ankunft, es sei denn, der Kunde teilt ILG-TAXI die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war ILG-TAXI zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
3. Wird ein mündlich, schriftlich oder telefonisch erteilter Fahrauftrag nach Fahrantritt, bzw. bei längeren Fahrten, zu spät durch den Kunden zurückgenommen, fallen Stornogebühren an, deren Höhe sich am ungefähren Fahrpreis orientiert. ILG-TAXI behält sich bezüglich der Berechnung fälliger Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen für Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken inkl. 7.6% MWST und Trinkgelder aber exklusive Spesen bzw. fälliger Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren, Mautgebühren, Flughafenparktaxen etc.). Massgeblich sind die jeweils durch ILG-TAXI im Internet publizierten, in den Taxifahrzeugen angebrachten und in den Geschäftsräumen einsehbaren Preisangaben. Alte Preislisten verlieren mit der Veröffentlichung neuer ihre Gültigkeit.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrtermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmässigen Einstandspreise, so ist ILG-TAXI berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10% übersteigt.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemässe Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zuprüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist ILG-TAXI freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, bei der Bestellung resp. rechtzeitig vor Fahrantritt hinzuweisen.
3. Bei taxameterbasierender Fahrpreisberechnung wird die Fahrroute auf Kundenwunsch vor Fahrantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei taxameterunabhängigen Pauschalpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten und im Nachttaxibetrieb ist ILG-TAXI die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Fahrt in der Obhut des Kunden. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von ILG-TAXI untersagt.
6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird ILG-TAXI dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von ILG-TAXI in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei der Ablieferung des Kurierguts am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der Übernahmebestätigung, ist dies ILG-TAXI direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Kreditkarten werden nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, falls ILG-TAXI dies vorab mitgeteilt wurde. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Zahlung per Kreditkarte jedoch nicht möglich. Grundsätzlich erklärt sich der Fahrgast bereit, den zu erwartenden Fahrpreis im Voraus zu bezahlen; es liegt im alleinigen Ermessensspielraum des Fahrers, in Einzelfällen auf Vorauszahlung zu bestehen.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungseingang zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn ILG-TAXI über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILG-TAXI berechtigt, folgende Mahnungsgebühren geltend zu machen.
a. Nach Ablauf von 30 Tagen: Kostenlose Zahlungserinnerung
b. Nach Ablauf von 40 Tagen Sfr. 20.00 (1. Mahnung)
c. Nach Ablauf von 50 Tagen Sfr. 45.00 (2. Mahnung/letzte Mahnung)
5. ILG-TAXI steht wegen finanzieller Forderungen aus Beförderung ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. ILG-TAXI ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Berfriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. ILG-TAXI ist berechtigt, gepfändete Gegenstände bis zur endgültigen Schuldbegleichung zurückzuhalten oder 30 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräussern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht begleicht. Für eine Pfandnahme ist ILG-TAXI berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu Sfr. 20.00 zu erheben.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiss an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch ILG-TAXI in sachgemässer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiss. Auch Lackbeschädigungen von durch ILG-TAXI transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemässer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiss zu betrachten.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch ILG-TAXI gegengezeichnet wurde.
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind ILG-TAXI umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die alleinige Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch ILG-TAXI gestattet wurde.
5. ILG-TAXI haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- resp. Ankunftszeit zwischen ILG-TAXI und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. ILG-TAXI haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schliesslich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Die Haftung von ILG-TAXI für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ILG-TAXI verursacht wurde.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, Tiere oder mitgeführte Transportgüter am Eigentum von ILG-TAXI oder dritten Personen entstehen. Dies gilt imbesonderen für Schäden, die durch Verunreinigung, Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird ILG-TAXI neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
§ 7 Datenschutz
ILG-TAXI erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist CH-8500-Frauenfeld. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist CH-8500-Frauenfeld.